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9/4/2015 Der Audit-Zwang zum Energiesparen beginnt ...        Ostthüringer Zeitung 9/4/2015 Strompreis sinkt erstmals seit 15 Jahren.                              Spiegel 2/4/2015 Verpflichtende Energieaudits: BAFA veröffentlicht den ersten Entwurf für die Umsetzung.                                 BAFA 8/1/2015 BMWI förder energieeffiziente Querschnittstechnologien. Richtlinie gilt ab 1.1.2015.                                 BAFA 1/9/2014 Bundesregierung verpasst Klimaziele Von ihren hochgesteckten Zielen bei der Energiewende kann die Bundesregierung nur einen Teil erfüllen.                            Die Welt    
I N G E N I E U R E
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6.3.2015 BUNDESRAT BILLIGT ENERGIEAUDIT-GESETZ FÜR UNTERNEHMEN  Große Unternehmen müssen zukünftig ihren Energieverbrauch alle vier  Jahre mittels Energieaudits überprüfen - erstmals spätestens bis zum   5. Dezember 2015. Dies sieht ein Bundestagsbeschluss vor, den der  Bundesrat am 6. März 2015 billigte. Die Länder fordern in einer  begleitenden Entschließung , den Aufwand für die Unternehmen so  gering wir möglich zu halten. Gerade wegen der kurzen Frist bis zum  Jahresende stellten die Audits eine große organisatorische und  finanzielle Herausforderung dar. Ziel des Gesetzes ist es, Einsparpotenziale der Unternehmen  festzustellen und zu nutzen. Es setzt einen Teil einer europäischen  Richtlinie um, die die Energieeffizienz der EU bis zum Jahr 2020 um 20  Prozent steigern will.   Eine Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten steht noch aus.
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1.12.2014 ENERGIEAUDITS WERDEN PFLICHT Bis zum 5. Dezember 2015 müssen spätestens alle Nicht-KMUs  Energieaudits nach EN 16247-1 durchgeführt oder ein zertifiziertes  Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt haben. Sonst  drohen empfindiche Geldstrafen.  Zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, werden von den  Mitgliedsstaaten verschiedene Maßnahmen gefordert.  Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat daraufhin einen  ersten Diskussionsentwurf zur Änderung des EDL-G (Gesetz über  Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen)  erstellt.  Alle Unternehmen, sowohl produzierende als auch nicht produzierende,  wie Dienstleister, Handel, Banken, Gesundheitswesen, etc., sind  betroffen. Bis 5.12.2015 müssen alle Nicht-KMU entweder:  - Energieaudits nach EN 16247-1 durchführen (die Audits müssen von     qualifizierten Fachexperten abgenommen werden und alle vier Jahre     wiederholt werden) oder  - ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder  - ein validiertes Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt     haben. (ISO 14001 reicht nicht.) 
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