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9/4/2015
Der Audit-Zwang zum
Energiesparen beginnt ...
Ostthüringer Zeitung
9/4/2015
Strompreis sinkt erstmals seit
15 Jahren.
Spiegel
2/4/2015
Verpflichtende Energieaudits:
BAFA veröffentlicht den ersten
Entwurf für die Umsetzung.
BAFA
8/1/2015
BMWI förder energieeffiziente
Querschnittstechnologien.
Richtlinie gilt ab 1.1.2015.
BAFA
1/9/2014
Bundesregierung verpasst
Klimaziele
Von ihren hochgesteckten Zielen
bei der Energiewende kann die
Bundesregierung nur einen Teil
erfüllen.
Die Welt
I N G E N I E U R E
Link zur Drucksache:
6.3.2015
BUNDESRAT BILLIGT ENERGIEAUDIT-GESETZ FÜR
UNTERNEHMEN
Große Unternehmen müssen zukünftig ihren Energieverbrauch alle vier
Jahre mittels Energieaudits überprüfen - erstmals spätestens bis zum
5. Dezember 2015. Dies sieht ein Bundestagsbeschluss vor, den der
Bundesrat am 6. März 2015 billigte. Die Länder fordern in einer
begleitenden Entschließung , den Aufwand für die Unternehmen so
gering wir möglich zu halten. Gerade wegen der kurzen Frist bis zum
Jahresende stellten die Audits eine große organisatorische und
finanzielle Herausforderung dar.
Ziel des Gesetzes ist es, Einsparpotenziale der Unternehmen
festzustellen und zu nutzen. Es setzt einen Teil einer europäischen
Richtlinie um, die die Energieeffizienz der EU bis zum Jahr 2020 um 20
Prozent steigern will.
Eine Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten steht noch aus.
vielseitig & qualifiziert ausgebildet & zertifiziert:
1.12.2014
ENERGIEAUDITS WERDEN PFLICHT
Bis zum 5. Dezember 2015 müssen spätestens alle Nicht-KMUs
Energieaudits nach EN 16247-1 durchgeführt oder ein zertifiziertes
Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt haben. Sonst
drohen empfindiche Geldstrafen.
Zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, werden von den
Mitgliedsstaaten verschiedene Maßnahmen gefordert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat daraufhin einen
ersten Diskussionsentwurf zur Änderung des EDL-G (Gesetz über
Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen)
erstellt.
Alle Unternehmen, sowohl produzierende als auch nicht produzierende,
wie Dienstleister, Handel, Banken, Gesundheitswesen, etc., sind
betroffen. Bis 5.12.2015 müssen alle Nicht-KMU entweder:
- Energieaudits nach EN 16247-1 durchführen (die Audits müssen von
qualifizierten Fachexperten abgenommen werden und alle vier Jahre
wiederholt werden) oder
- ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder
- ein validiertes Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt
haben. (ISO 14001 reicht nicht.)
audinorm
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